Forderung nach Anpassung der Netzengelte
Jedoch kritisiert der VKU, dass noch nicht gewährleistet sei, dass der gesamte Aufwand für die Netzbetreiber refinanzierbar ist. Dafür müssten die Netzentgelte entsprechend angepasst werden, fordert der Verband. „Da dies mit den neuen gesetzlichen Vorgaben nach wie vor nicht gegeben ist, muss hier dringend nachgebessert werden“, so der Sprecher. Der VKU begrüße, dass im Rahmen der Verbände-Anhörung der Referentenentwurf dahingehend angepasst wurde, dass der Eigenverantwortlichkeit der Verteilnetzbetreiber für die Erbringung von Systemdienstleistungen in ihrem Netz ausreichend Rechnung getragen wurde.
Die Änderungen sollen laut BMWi Wettbewerb und Innovationen für den Stromnetzbetrieb technologieneutral ermöglichen. Alle Anbieter könnten am Markt teilnehmen, sowohl mit Erzeugungsanlagen, Speichern oder Verbrauchern. Dadurch sollen wirtschaftliche und technische Potenziale beim Netzbetrieb erschlossen werden. „Die Stromversorgung wird damit sicherer, preisgünstiger und umweltverträglicher“ begründet das BMWi.
Die Bundesnetzagentur sei beauftragt, die konkrete Ausgestaltung der Beschaffungssysteme für die jeweiligen Systemdienstleistungen festzulegen. Falls eine marktgestützte Beschaffung einer Systemdienstleistung wirtschaftlich nicht effizient sei, werde sie Ausnahmen vorsehen. Dazu fordert der VKU: „Im Sinne einer transparenten Regulierung ist hierbei jedoch wichtig, dass vor dieser Entscheidung sämtliche Akteure von der Bundesnetzagentur angehört werden“. Durchgeführt werden die Beschaffungsverfahren laut Gesetzentwurf durch die Netzbetreiber.
Der Gesetzentwurf steht im Internet zum Download bereit.